20.03.2013
Rechtsanwältin
Susan Beaucamp
Dohmenstraße 53
47807 Krefeld
www.kanzlei-sbeaucamp.de
Stellungnahme zu dem Rechtsstreit gegen die Initiative Windhundhilfe e.V
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Initiative Windhundhilfe e.V. wird von mir in dem Rechtsstreit zweier Züchter auf Herausgabe von drei Salukis vertreten. Ich verzichte sehr bewusst darauf, die Namen der Züchter hier zu nennen, auch wenn diese vielen hier bekannt sind.
Zunächst bin ich der Meinung, dass es für eine juristische Auseinandersetzung wenig Sinn macht, wie bisher geschehen, die Offentlichkeit in dieser Form zu bemühen, Stimmungen zu lancieren, streitige Sachverhalte als unstreitig darzustellen und zuzulassen, dass verleumderische Äußerungen sich aneinander reihen.
Ich erwarte auch von meinen Kollegen und Kolleginnen, dass sie sich auf eine juristische Auseinandersetzung, spätesten dann, wenn von ihnen ein gerichtliches Verfahren initiiert wurde, beschränken.
Diese gerichtlichen Auseinandersetzungen bekommen durch den Druck der Offentlichkeit, die shitstormähnlichen Entwicklungen einen wirklich eigenartigen Charakter.
Ebenfalls bin ich der Meinung, dass wir auch zu Zeiten sozialer Netzwerke die Gerichte über Rechtsfragen entscheiden lassen sollten und nicht den Mob.
Petitionen ins Leben zu rufen, wie „ Nein, zu Windhundhilfe e.V.“ ohne den Sachverhalt wirklich zu kennen, aber noch mehr, ohne als Laie in der Lage zu sein, diesen juristisch zu bewerten, finde ich bemerkenswert.
Die Grundlage des bösartigen Feldzuges gegen die Initiative Windhundhilfe e.V. ist falsch.
Wenn die anwaltliche Betreuung der Gegenseite dieses schon nicht sachlich richtigstellt, wäre es opportun gewesen, sich an dieser Kampagne wenigstens nicht zu beteiligen.
Ich meine aber auch, dass zum jetzigen Zeitpunkt die sog. Offentlichkeit über den Stand der Auseinandersetzung umfassend und aufklärend informiert werden sollte.
Die beiden Züchter haben bei dem AG Ludwigsburg die Herausgabe der drei Saluki-Rüden im Wege der einstweiligen Verfügung beantragt. Vor allem haben sie beantragt, wegen der von ihnen behaupteten Eilbedürftigkeit ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden.
Es wird hier in der Offentlichkeit seit Tagen die Eigentumsfrage an den Hunden als eindeutig unterstellt. Hier unterliegen Sie einem großen Irrtum.
Die Eigentumsfrage, die Frage des Eigentumserwerbs an den drei bzw. zwei streitgegenständlichen Rüden ist gerade nicht eindeutig, sondern höchst streitig und bedurfte der Entscheidung durch das Gericht.
Mein Mandant bzw. die für diesen handelnde Vorsitzende durfte aus ihrer Sicht davon ausgehen, das Eigentum an den Hunden erworben zu haben. Warum, werde ich Ihnen erklären. Und wenn sie davon ausgehen konnte, rechtmäßige Eigentümerin geworden zu sein, durfte sie auch die Herausgabe der Hunde verweigern.
Genau hierüber entwickelte sich der Streit der Parteien und genau diese Frage, die im Übrigen eine reine Rechtsfrage ist, hatte das Gericht und nur das Gericht zu beurteilen.
Der Besitz von Ahnentafeln sagt über das Eigentum an Hunden so gar nichts aus. Auch nicht das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Kaufverträgen, noch die Zahlung oder Nicht-Zahlung von Kaufpreisen. Ja, nicht wahr, das erstaunt...
So wie der Vorsitzenden meines Mandanten der Sachverhalt, nämlich die Übergabe zwei der drei Rüden an die Besitzerin zunächst geschildert wurde, musste sie davon ausgehen, dass die Besitzerin der Hunde gleichzeitig auch Eigentümerin war und somit ihr die Hunde übereignen durfte.
Dass die Besitzerin später ihre Aussage widerruft, ob wirksam oder nicht, auch hierüber hatte nur das Gericht zu entscheiden, kann der Vorsitzenden meines Mandanten nicht angelastet werden.
Wenn die Initiative Windhundhilfe e.V. davon ausgehen durfte, die Besitzerin sei auch Eigentümerin geworden, z.B. durch Schenkung, obwohl sie es tatsächlich gar nicht war, hätte mein Mandant zwei der drei Rüden gem. § 932 BGB gutgläubig erworben.
Das heißt, mein Mandant wäre nun rechtmäßiger Eigentümer der Hunde und durfte zu Recht die Herausgabe der beiden Rüden verweigern.
Bezüglich des dritten Rüden stellte sich diese Frage des Gutglaubenserwerbs nicht, da unstreitig war, dass die Besitzerin auch Eigentümerin dieses Rüden war. Sie hatte den Hund bei den Züchtern gekauft und konnte somit wirksam das Eigentum an die Initiative Windhund e.V. übertragen.
Ich möchte für Sie nun, damit Sie sehen, dass die juristische Bewertung der Vorsitzenden meines Mandanten weder eine gefärbte ist noch viel weniger einer kriminellen Gesinnung entspricht, auch wenn dies äußerst unlauter öffentlich kolportiert wurde, den Hinweis des AG Ludwigsburgs zum Antrag der Züchter auf Herausgabe der angeblich eindeutig in ihrem Eigentum stehenden Hunden zitieren.
Ein Hinweis, der ergangen ist, bevor überhaupt eine Stellungnahme von mir vorlag. Ein Hinweis, der allein auf den eigenen Vortrag der Züchter bzw. der diese vertretenden Kollegin ergangen ist. Lesen Sie diesen Hinweis genau. Dann werden Sie erkennen können, dass die Bewertung des Eigentumserwerbs durch die Vorsitzende meines Mandanten, obwohl sie nicht Juristin ist, sehr naheliegend war.
“ Hinweis gem. § 139 ZPO
„Bezüglich des Hundes Hilial ist der Anspruch unschlüssig (Anmerkung der Unterzeichnerin: Weil dieser Rüde nach Auffassung des Gerichts wirksam an die Initiative Windhundhilfe e.V. übereignet wurde)
Die Ausführungen zur Eilbedürftigkeit sind nicht nachvollziehbar....
Im Übrigen erscheint es aus Tierschutzgründen bedenklich, falls die Antragssteller(die Züchter) noch die Verfügungsbefugnis über die Tiere gehabt hätten, diese wissentlich bei einer Person zu belassen, die seit 4 Wochen das Bein gebrochen hat und die bewegungsintensiven Tiere somit nicht den nötigen Auslauf haben.
Im Übrigen wird auf § 932 BGB (gutgläubiger Erwerb) hingewiesen“
Nach Stellungnahme durch mich wurde der Antrag der Züchter, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, erwartungsgemäß abgewiesen.
Wie geht es nun weiter......
Eine mündliche Verhandlung steht an, sich massiv widersprechende eidesstattliche Versicherungen liegen vor, aber was wirklich belastend und erschreckend ist, Menschen aus dem Umfeld der Initiative Windhundhilfe e.V., Mitglieder und Pflegestellen wurden „bedroht“, Hausfriedensbruch, Körperverletzung und massive telefonische Beleidigungen, vorhersehbar initiiert durch nicht kontrollierbare Stimmungsmache bei Facebook.
Das ist kein Spaß, das ist nicht harmlos.
Jetzt werden Grenzen eindeutig überschritten.....
Die Initiative Windhundhilfe e.V. hat sich nun mit Blick auf ihre Mitglieder, sich in der Verantwortung sehend, Menschen vor weiteren Bedrohungen zu schützen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht entschieden, von dem ihr erteilten Vermittlungsauftrag vollumfänglich zurückzutreten.
Eine Entscheidung über die Eigentumsfrage wird daher nicht mehr gefällt, diese bleibt offen.
Wer glaubt, nun Eigentümer der drei Rüden zu sein, möge diese zu sich nehmen.
Die Parteien haben sich inzwischen - ausschließlich mit Blick auf die massiven Bedrohungen meines Mandanten – auch darauf verständigt, das Verfahren im Wege des Vergleichs zu beenden.
Die sich hier unverändert aufdrängende Frage, ob das Wohl der drei Rüden in der Vergangenheit im Vordergrund stand, ob hier Menschen ihrer züchterischen Verantwortung für die von ihnen „hervorgebrachten“ Lebewesen, das geeignete Zuhause zu suchen, gerecht wurden, lasse ich jetzt offen......
Mit freundlichen Grüßen
Susan Beaucamp
(Rechtsanwältin)