23.07.2008
Unser hübsche Afghanen-Hündin Laica ist endlich online.
Noch ein paar Zeilen zum Sommerfest:
Nur Hunde die unter wirksamen Impfschutz gemäß der Tollwutverordnung stehen, können an unserem Fest teilnehmen.
Ein wirksamer Impfschutz bei Hunden liegt dann vor, wenn eine Impfung gegen Tollwut
a)im Falle einer Erstimpfung (bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten) mindestens 21 Tage und längstens 12 Monate zurückliegt oder
b)im falle einer Wiederholungsimpfung längstens 12 Monate nach vorangegangener Tollwutschutzimpfung durchgeführt worden ist und längstens 12 Monate zurückliegt.
Sollte eine Impfung gegen Tollwut länger als 1 Jahr gültig sein, ist dies ausdrücklich durch den Impftierarzt, mit Datum des letzten Tages der Gültigkeit, im Impfausweis zu bestätigen.
Hunde im Alter von weniger als vier Monaten, die noch nicht gegen Tollwut geimpft werden konnten, dürfen zugelassen werden, wenn für sie eine tierärztliche Bescheinigung vorliegt, deren Gültigkeitsdauer auf 10 Tage beschränkt ist.
Die iWi hat die Auflage eine Einlasskontrolle durchzuführen und diese zu dokumentieren.
Letzteres würde uns erleichtert werden, wenn Sie mit der Anmeldung zum Sommerfest, eine Kopie des Impfausweises mitschicken könnten.
D.h. wir brauchen folgende Daten:
a) Name und Anschrift des Tierbesitzers
b) Rasse und Geschlecht des Tieres, sowie Farbe, Art und Zeichnung des Felles
c)Datum der Tollwutschutzimpfung sowei Art, Hersteller und Kontroll. Nr. des verwendeten Impfstoffes.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!
